Ausschussarbeit von Thorsten Schick |
Hauptausschuss:
Der Hauptausschuss der 14. Wahlperiode hat durch Beschluss des Plenums vom 6. Juli 2005 neben seinen bisherigen Aufgaben auch die Aufgaben des früheren Medienausschusses und des Europaausschusses mit übernommen. Die "Eine-Welt-Angelegenheiten" des früheren Europaausschusses befinden sich nun jedoch in der Zuständigkeit des Generationenausschusses. Ursprünglich war geplant, auch Aufgaben des Kulturausschusses auf den Hauptausschuss zu übertragen. Die Fraktionen haben sich jedoch kurz vor dem 6. Juli 2005 darauf verständigt, einen eigenständigen Kulturausschuss auch in der 14. Wahlperiode beizubehalten.
Die Medienpolitik setzt sich sowohl mit den klassischen Medien wie Rundfunk und Fernsehen, aber auch mit dem gesellschaftlichen Wandel im Zusammenhang mit der Entwicklung der Neuen Medien auseinander. Das Zusammenwachsen bislang getrennter Bereiche, z. B. bei Rundfunk und Telekommunikation, erfordert eine ganzheitliche politische Betrachtung, um ggf. neue Strukturen und Instrumente zu entwickeln. Daher ist die Befassung mit den gesellschaftlichen Auswirkungen der Entwicklung Neuer Medien als eine große Querschnittsaufgabe der Zukunft anzusehen. Medienpolitik ist dabei gleichzeitig Teil moderner Wirtschafts- und Strukturpolitik, aber auch der Kultur- und der Bildungspolitik. Weitere Problemfelder betreffen die kulturellen Auswirkungen der Neuen Medien, den Jugendschutz, den Verbraucherschutz, den Urheberrechtsschutz sowie die Datensicherheit und die Informationsfreiheit, Film- und Fernsehförderung in Nordrhein-Westfalen sowie die Entwicklung eines E-Business und eines E-Governments.
Neben den Bundesratsangelegenheiten ist der Hauptausschuss der 14. Wahlperiode generell mit allen Bundes- und Europaangelegenheiten befasst. Die vorläufige Geschäftsordnung der 14. Wahlperiode, die zunächst bis zum 31. Dezember 2005 gilt, sieht in § 50 Abs. 3 ausdrücklich vor:
"(3) Ist bei Angelegenheiten des Bundesrates und der Europäischen Union eine rechtzeitige Beschlussfassung des Landtags nicht möglich (dringender Fall), so kann der zuständige Fachausschuss an Stelle des Landtags Beschluss fassen. (...)".
Dieser zuständige Fachausschuss im Sinne von § 50 Abs. 3 ist nunmehr der Hauptausschuss.
Neben diesen neuen Bereichen befasst sich der Hauptausschuss dieser Wahlperiode selbstverständlich mit seinen "klassischen" Themen. Z. B.:
- Fragen der Landesverfassung
- Fragen des Verfassungsschutzes
- mit Staatsverträgen im Rahmen des Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung
- mit Angelegenheiten der Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften
- mit dem Sonn- und Feiertagsrecht
- mit Angelegenheiten der Partnerschaft zwischen NRW und dem Land Brandenburg und
- mit grundsätzlichen Fragen des Abgeordnetenrechts, einschließlich der Nebentätigkeitsregelungen, der Diäten- und Versorgungsfragen.
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Ausschuss für Haushaltskontrolle:
Nach Artikel 86 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen hat der Finanzminister dem Landtag über alle Einnahmen und Ausgaben im Laufe des nächsten Haushaltsjahres zur Entlastung der Landesregierung Rechnung zu legen. Der Haushaltsrechnung sind Übersichten über das Vermögen und Schulden des Landes beizufügen.
Der Landesrechnungshof prüft die Rechnung sowie die Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung. Er faßt das Ergebnis seiner Prüfung jährlich in einem Bericht für den Landtag zusammen, den er auch der Landesregierung zuleitet.
In dem Jahresbericht ist insbesondere mitzuteilen,
1. ob die in der Haushaltsrechnung und die in den Büchern aufgeführten Beträge übereinstimmen und die geprüften Einnahmen und Ausgaben ordnungsgemäß belegt sind,
2. in welchen Fällen von Bedeutung die für die Haushalts- und Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze nicht beachtet worden sind,
3. welche wesentlichen Beanstandungen sich aus der Prüfung der Bestätigung bei Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit ergeben haben,
4. welche Maßnahmen für die Zukunft empfohlen werden.
Dieser Jahresbericht ist Grundlage für die Arbeit des Ausschusses für Haushaltskontrolle. Der Landtag beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Haushaltskontrolle aufgrund der Haushaltsrechnung und des Jahresberichtes über das Ergebnis der Prüfung des Landesrechnungshofes über die Entlastung der Landesregierung. Er stellt hierbei die wesentlichen Sachverhalte fest und beschließt über einzuleitende Maßnahmen. Darüber hinaus kann der Landesrechnungshof zur weiteren Aufklärung einzelner Sachverhalte aufgefordert werden.
Die Landesregierung hat innerhalb einer bestimmten Frist über die eingeleiteten Maßnahmen zu berichten. Soweit Maßnahmen nicht zu den beabsichtigten Erfolg geführt haben, kann das Parlament die Sachverhalte wieder aufgreifen.
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Sportausschuss:
Der Sportausschuss ist zuständig für die parlamentarische Begleitung und Förderung des Breitensports, des Schulsports und des Leistungssports im Sportland Nordrhein-Westfalen.
Links
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